An Schwerpunktschulen ist zieldifferenter Unterricht wohnortnah möglich. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf leben und lernen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Behinderung. 

Die Schwerpunktschule ist ein möglicher Lernort für Schülerinnen und Schüler, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde.

Es handelt sich um Grundschulen und weiterführende Schulen in der Sekundarstufe I. Diese haben einen erweiterten pädagogischen Auftrag: Sie bieten gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung an und erweitern so das Angebot an integrativem/inklusivem Unterricht in Rheinland-Pfalz. 

 

Auftrag der Schwerpunktschulen

Schwerpunktschulen entwickeln ein schuleigenes Konzept zur individuellen Förderung eines jeden Kindes und Jugendlichen.

 Als pädagogische Leitlinien gelten dabei folgende Grundsätze: 

  • Alle Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, im eigenen Lerntempo Lerninhalte zu bewältigen und individuelle Lernziele anzustreben. Sie leben und lernen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern, die sonderpädagogischen Förderbedarf haben.
  • Der Unterricht zielt darauf, durch sonderpädagogische und individuelle Hilfen eine den persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung zu verwirklichen.
  • Der Unterricht ist - wenn erforderlich - zieldifferent.
  • Der Unterricht orientiert sich an den Lernzielen der verschiedenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte und ermöglicht Schulabschlüsse, die den individuellen Möglichkeiten entsprechen.
  • Als Grundlage der Förderung werden für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf individuelle Förderpläne erstellt.

 

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